Informieren Sie sich über die Grundlagen zu Alternativen Investmentfonds und erfahren Sie, was sie auszeichnet.
(Beispieldarstellung)
Investmentvermögen unterteilen sich in OGAW und AIF. Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapiere (OGAW) sind Investmentvermögen, die die Anforderungen der Richtlinie 2009/65/EG (OGAW-Richtlinie) erfüllen. Alle übrigen Investmentvermögen sind AIF. Dementsprechend gibt es OGAW-Kapitalverwaltungsgesellschaften und AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaften. Eine Kapitalverwaltungsgesellschaft kann auch beide Formen des Investmentvermögens verwalten, sofern sie die Anforderungen, die für beide Formen gelten, erfüllt.
Zu Investmentfonds im Sinne des KAGB gehören sowohl offene als auch geschlossene Investmentfonds. Offene Investmentfonds investieren üblicherweise in Finanzinstrumente; eine Ausnahme bilden hier die offenen Immobilienfonds. Demgegenüber sind geschlossene Investmentfonds in der Regel dadurch gekennzeichnet, dass sie das Fondsvermögen in Sachwerte investieren.
Die BaFin beaufsichtigt Kapitalverwaltungsgesellschaften (KVGen) und die von den KVGen angebotenen Investmentfonds nach den Vorschriften des Kapitalanlagegesetzbuchs, kurz KAGB.
Wer als Kapitalverwaltungsgesellschaft mit satzungsmäßigem Sitz und Hauptverwaltung in Deutschland Investmentvermögen verwalten möchte, benötigt die schriftliche Erlaubnis der BaFin. Von der Verwaltung eines Investmentvermögens wird gesprochen, wenn mindestens die Portfolioverwaltung oder das Risikomanagement erbracht wird.
Um eine Erlaubnis zu erhalten, müssen die Kapitalverwaltungsgesellschaften je nach Ausgestaltung unter anderem mindestens 125.000 Euro beziehungsweise 300.000 Euro Anfangskapital nachweisen. Außerdem müssen sie über eine angemessene Organisation und eine zuverlässige und fachlich geeignete Geschäftsleitung verfügen (Solvenzaufsicht). Das Marktverhalten der KVGen wird ebenfalls nach dem KAGB überwacht (Marktaufsicht). Bei Investmentfonds, die in Deutschland aufgelegt werden, nimmt die BaFin auch die Produktaufsicht wahr. So genehmigt sie beispielsweise die Anlagebedingungen von Publikumsfonds. Außerdem haben KVGen eine Reihe von Anlagevorschriften zu beachten.
Darüber hinaus prüft die BaFin auf der Grundlage des KAGB die Vertriebsanzeigen inländischer und ausländischer Investmentfonds, die in Deutschland auf den Markt gebracht werden sollen. Sie kann den Vertrieb auch untersagen, wenn ein geplanter Investmentfonds die Voraussetzungen nicht oder nicht mehr erfüllt.
Die Investmentfonds haben die DF Deutsche Finance Investment GmbH mit der Wahrnehmung der Aufgaben einer externen Kapitalverwaltungsgesellschaft nach dem KAGB beauftragt. Sie nimmt als KVG die mit der kollektiven Vermögensverwaltung einhergehenden Aufgaben u. a. der Portfolioverwaltung, des Risikomanagements und der administrativen Tätigkeiten im Interesse der Anleger des Investmentfonds war.
Ziel des Risikomanagementsystems der DF Deutsche Finance Investment GmbH ist es, sicherzustellen, dass die von ihr verwalteten AIFs nur Risiken eingehen, die im Rahmen ihrer jeweiligen, durch die Anlagebedingungen näher bestimmten, Risikobereitschaft liegen und dass Risiken, die die Ertrags-, Vermögens- oder Liquiditätslage der Fonds gefährden, frühzeitig erkannt und Gegensteuerungsmaßnahmen aufgezeigt und umgesetzt werden. Richtlinien, ein Organisations- und Risikomanagementhandbuch sowie Entscheidungsgremien regeln risikobewusste Abläufe im Fondsmanagement und bilden zusammen mit dem Risikomanagementprozess die Grundpfeiler des Risikomanagementsystems. Der Risikomanagementprozess ist ein fortlaufender Prozess, bei dem Einzelrisiken identifiziert, erfasst, analysiert und geeignete Überwachungsmaßnahmen festgelegt werden. Zur Risikoüberwachung werden Limitsysteme, Stresstests sowie die Messung von Risikokonzentrationen und eine regelmäßige Bewertung der Risiken eingesetzt.
Die Kapitalverwaltungsgesellschaft hat ein Liquiditätsmanagementsystem implementiert, das mittels festgelegter Liquiditätsmanagementprozesse die Erfassung, Messung, Steuerung und Überwachung von Liquiditätsrisiken der Fonds sicherstellt. Alle Liquiditätsmanagementprozesse sind in einer Liquiditätsrichtlinie festgehalten. Sie ermöglichen der Kapitalverwaltungsgesellschaft, sowohl die kurz-, als auch die mittel- und langfristige Liquiditätsentwicklung zu überwachen und Veränderungen der Liquiditätssituation frühzeitig zu erkennen.
Mit dem Beitritt zu einem AIF geht der Anleger eine unternehmerische Beteiligung ein, die für ihn mit wirtschaftlichen, rechtlichen und steuerlichen Risiken verbunden ist. Das generelle Risikoprofil der AIFs umfasst die im Verkaufsprospekt beschriebenen prognosegefährdenden, anlagegefährdenden und anlegergefährdenden Risiken, zu denen insbesondere das Blindpool-Konzept sowie nicht vorhersagbare Marktentwicklungen und Änderungen von Rechtsvorschriften zählen. Darüber hinaus können weitere, heute nicht vorhersehbare Ereignisse und Entwicklungen zu einer negativen Beeinflussung des Investmentvermögens führen. Der Anleger hat keinen Anspruch auf Rückzahlung seines eingesetzten Kapitals.
Das Beteiligungsrisiko beinhaltet, dass Rückflüsse aus einer Beteiligung an einer institutionellen Investmentstrategie geringer als erwartet oder gänzlich ausfallen. Derartige Rückflüsse an die AIFs richten sich maßgeblich nach den Wertentwicklungen der getätigten Investments der Investmentstrategien, die ihrerseits wiederum Immobilienmarkt- und Standortrisiken, immobilienspezifischen sowie Immobilienentwicklungsrisiken und ggf. auch Auslands- und Währungsrisiken unterliegen können. Durch regelmäßiges Monitoring und aktives Management des Portfolios der Fonds sowie durch Diversifikation des Portfolios wird das Beteiligungsrisiko eingegrenzt. Das Beteiligungsrisiko bleibt jedoch das wesentlichste Risiko eines AIF.
Das Kreditrisiko entspricht der Gefahr des Verlusts, dass ein Kreditinstitut seinen vertraglichen Pflichten nicht nachkommt. Anlagen bei Kreditinstituten erfolgen nach dem Grundsatz der Risikomischung. Geschäftsbeziehungen wurden ausschließlich mit genehmigten und beaufsichtigten Banken eingegangen.
Das Zinsänderungsrisiko entsteht durch Zinsbindung der Vermögensgegenstände oder Verbindlichkeiten und es entspricht der Gefahr eines Verlusts infolge von Marktzinsänderungen. Es ist gering, da die Anlage liquider Mittel wie auch die Aufnahme von Fremdkapital nur mit kurzen Laufzeiten von unter 12 Monaten vorgesehen ist.
Die Beteiligungen der AIFs an Investmentstrategien werden zum Teil in Fremdwährung getätigt und der Wert dieser Beteiligungen unterliegt deshalb Währungsschwankungen. Die AIF Kapitalverwaltungsgesellschaft hat sicherzustellen, dass die gesetzlichen Vorgaben des KAGB bezüglich einer maximalen Fremdwährungsquote in Höhe von maximal 30 % eingehalten wird. Das Währungsrisiko wird deshalb als moderat eingeschätzt.
Die Vermögenspositionen der AIFs wurden nicht gehandelt und sind nicht für den Handel vorgesehen. Somit besteht grundsätzlich kein direktes Marktpreisrisiko.
Operationelle Risiken bestehen grundsätzlich in Form eines potenziellen Versagens von Prozessen, Personal und Systemen. Die AIFs haben die Kapitalverwaltungsgesellschaft mit der Verwaltung des AIF beauftragt, d. h. alle operativen Prozesse werden von der KVG erbracht. Daher sind die operationellen Risiken grundsätzlich bei der KVG angesiedelt. Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass sich Folgen aus operationellen Risiken auf den Fonds auswirken. Die KVG hat in ihrem Risikomanagementsystem Maßnahmen implementiert, durch die operationelle Risiken frühzeitig erkannt und angemessen gesteuert und überwacht werden, um die Risiken sowie mögliche Auswirkungen auf die AIFs zu reduzieren.
Die Liquiditätssituation der AIFs wird hauptsächlich durch Kapitalabrufe der Investmentstrategien und laufende Kosten des Fonds sowie durch Ausschüttungen der Investmentstrategien und Rateneinzahlungen der Anleger bestimmt. Sowohl Kapitalabrufe als auch Ausschüttungen sind zeitlich nicht genau fixiert und somit unterliegt die Liquiditätsplanung der AIFs Prognoseunsicherheiten. Das hieraus resultierende Risiko eines Liquiditätsengpasses ist durch den Einsatz der Commitment-Strategie erhöht. Es wird vom AIF im Rahmen seiner Investitionsstrategie eingegangen und akzeptiert. In den Anlagebedingungen ist die Möglichkeit eingeräumt, zur Zwischenfinanzierung von Kapitalzusagen, ein Bankdarlehen in Höhe von 30 % des Verkehrswertes der in der Fondsgesellschaft befindlichen Vermögensgegenstände aufzunehmen. Das Liquiditätsrisiko wird durch Limits, die bei der kurzfristigen wie auch bei der mittel- und langfristigen Liquiditätsplanung einzuhalten sind, gesteuert und überwacht und wird deshalb als gering angesehen.
Der Jahresabschluss der AIF erfolgt zum 31. Dezember eines jeden Jahres und wird durch externe Wirtschaftsprüfer geprüft.
Der Jahresbericht (Geschäftsbericht) zum 31. Dezember eines jeden Jahres wird am 30. Juni des Folgejahres inklusive des Lageberichtes veröffentlicht.
Der Jahresbericht ist in folgende Kapitel unterteilt:
Die Gesellschaften haben die DF Deutsche Finance Investment GmbH (DFI) mit Sitz in München mit der kollektiven Vermögensverwaltung der Gesellschaft beauftragt. Dies umfasst insbesondere das Portfoliomanagement, das Risikomanagement sowie die administrative Verwaltung der Gesellschaft.
Es handelt sich um geschlossene Investmentkommanditgesellschaften (InvKG) und ein Rückgaberecht der Beteiligung durch die Anleger ist ausgeschlossen. Die Anleger haben dennoch die Möglichkeit, die Beteiligung an der Fondsgesellschaft aus wichtigem Grund zu kündigen und aus dem Vertrag auszuscheiden. In diesen Fällen erfolgt die Auszahlung des Auseinandersetzungsguthabens über einen Zeitraum von fünf Jahren.
Die DF Deutsche Finance Investment GmbH als Kapitalverwaltungsgesellschaft verpflichtet sich, alle Anleger der Fondsgesellschaften fair zu behandeln. Die Kapitalverwaltungsgesellschaft verwaltet das von ihr aufgelegte Investmentvermögen nach dem Prinzip der Gleichbehandlung, indem sie bestimmte Anleger bzw. Anlegergruppen nicht zulasten anderer bevorzugt behandelt. Die Entscheidungsprozesse und organisatorischen Strukturen der Kapitalverwaltungsgesellschaft sind entsprechend ausgerichtet.
Über die in der Beitrittserklärung angegebene Einzahlungsverpflichtung hinaus übernehmen die Treugeber bzw. Kommanditisten keine weiteren Zahlungs-, Nachschuss-, Kapitalerhöhungs- oder Haftungsverpflichtungen.
Die Haftung der Kommanditisten gegenüber Gesellschaftsgläubigern nach §§ 171 ff. Handelsgesetzbuch (HGB) ist insgesamt auf die jeweils im Handelsregister eingetragene Hafteinlage begrenzt. Die Hafteinlage ist feststehend mit 1.000 EUR im Handelsregister eingetragen.
Im Verhältnis untereinander sowie im Verhältnis zu der Gesellschaft haben die Gesellschafter nur Vorsatz und Fahrlässigkeit zu vertreten.
Die Beteiligungen sind Anteile an Kommanditgesellschaften oder Gesellschaften mit beschränkter Haftung oder an vergleichbaren Gesellschaften ausländischer Rechtsordnung, bei denen die mit der Gesellschafterstellung verbundene Haftung der AIFs auf Ihre Zeichnungssumme beschränkt ist. Die daraus entstehenden Gesellschafterrechte sind Vermögens- und Gewinnbeteiligungen sowie Stimmrechte.
Als Alternativer Investmentfonds werden nach dem KAGB alle Investmentvermögen qualifiziert, die nicht die Anforderungen der Richtlinie 2009 / 65 / EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009 zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) erfüllen (siehe auch nachfolgend „Investmentvermögen“).
Die Richtlinie 2011 / 61 / EU über die Verwalter alternativer Investmentfonds, auch AIFMD oder AIFM-Richtlinie genannt, ist eine EU-Richtlinie, die am 11.11.2010 vom Europäischen Parlament angenommen wurde. In dieser Richtlinie werden die Verwalter alternativer Investmentfonds reguliert. Betroffen sind sowohl Verwalter mit Sitz in der EU als auch Verwalter aus Drittländern, die ihre Fonds in der EU vertreiben möchten. Die Richtlinie wurde mit Inkrafttreten des Kapitalanlagegesetzbuches am 22. Juli 2013 im deutschen Recht implementiert (siehe auch nachfolgend „KAGB“).
Vermögensgegenstände, zu deren voller oder teilweiser Finanzierung die von den Anlegern einbezahlten Mittel unmittelbar bestimmt sind. Im Falle von mittelbaren Investitionen über andere Investmentvermögen, Unternehmen oder Zweckgesellschaften stellen diese Gesellschaften jeweils das Anlageobjekt da
Jede natürliche und juristische Person, die mittelbar als Treugeber über den Treuhandkommanditisten oder als ins Handelsregister eingetragener Direktkommanditist am Investmentfonds beteiligt ist.
In Assetklassen werden Anlagegenstände zusammengefasst, die u. a. ähnliche Merkmale hinsichtlich der rechtlichen Struktur, des Risikos und der Rendite aufweisen.
Der Ausgabeaufschlag ist ein Aufgeld bzw. eine Gebühr, die auf Ebene des Investmentfonds in Höhe von bis zu 5 % auf die gezeichnete Kommanditeinlage zu leisten ist. Mit diesem Aufgeld wird ein Teil der Kosten für die Vermittlung der Anteile des Investmentfonds abgedeckt.
Die vorhandenen Liquiditätsüberschüsse sollen nach den diesbezüglichen Regelungen des Gesellschaftsvertrags und der Anlagebedingungen an die Anleger im Verhältnis ihrer eingezahlten Kommanditeinlagen ausgezahlt werden, soweit sie von der KVG nicht für Reinvestitionen verwendet werden bzw. vorgesehen sind oder nach deren Auffassung als angemessene Liquiditätsreserve benötigt werden.
Zeitraum, in welchem Kapital von den Anlegern des Investmentfonds eingeworben wird; er endet mit dem Zeichnungsschluss.
Als Bemessungsgrundlage für die Berechnung der laufenden Vergütungen gilt gemäß der diesbezüglichen Regelungen der Anlagebedingungen der durchschnittliche Nettoinventarwert des Investmentfonds im jeweiligen Geschäftsjahr. Wird der Nettoinventarwert nur einmal jährlich ermittelt, wird für die Berechnung des Durchschnitts der Wert am Anfang und am Ende des Geschäftsjahres zugrunde gelegt.
Dabei handelt es sich um den Zeitraum, in welchem der Investmentfonds die angekauften Vermögensgegenstände bewirtschaftet und damit Erträge generiert.
Bei einem Blind-Pool-Konzept steht zum Zeitpunkt der Erstellung des Verkaufsprospekts und in der Regel auch noch zum Zeitpunkt der Anlageentscheidung durch die Anleger noch nicht fest, in welche konkreten Projekte das Kapital des Investmentvermögens investiert wird. Das heißt, dass die Anlageobjekte noch nicht, beziehungsweise erst zum Teil erworben wurden, so dass der tatsächliche Gegenstand der Investitionen noch nicht oder nicht vollständig feststeht.
Bezeichnet als wirtschaftlich Messgröße den Neuzufluss liquider Mittel aus Umsatz- und sonstigen laufenden Tätigkeiten während einer Periode. Sie ermöglicht eine Beurteilung zur finanziellen Stärke eines Unternehmens.
Im Rahmen eines Club Deals bündeln i. d. R. wenige Investoren ihr Kapital um gemeinsam eine Investition zu tätigen. Ein Club Deal ermöglicht es den beteiligten Investoren größere Investitionen zu realisieren, die einem Investor i. d. R. allein nicht möglich wären.
Co-Investments erfolgen typischerweise außerhalb bereits bestehender Beteiligungen, i. d. R. durch eine Minderheitsbeteiligung an einer für das Co-Investment errichteten Zweckgesellschaft, die von einem Asset-Manager verwaltet wird.
Due Diligence bezeichnet eine detaillierte mit „gebotener Sorgfalt“ durchgeführte Risikoprüfung, die z. B. grundsätzlich durch den Käufer beim Kauf von Unternehmensbeteiligungen, Infrastrukturanlagen oder Immobilien erfolgt. Sie beinhaltet insbesondere eine systematische Stärken-Schwächen-Analyse und eine Kaufpreisbewertung des Vermögensgegenstandes.
Doppelbesteuerungsabkommen. Ein DBA ist ein völkerrechtlicher Vertrag zwischen zwei Staaten, in dem geregelt wird, in welchem Umfang das Besteuerungsrecht einem Staat für die in einem der beiden Vertragsstaaten erzielten Einkünfte oder für das in einem der beiden Vertragsstaaten belegene Vermögen zusteht. Ein DBA soll vermeiden, dass natürliche oder juristische Personen, die in beiden Staaten Einkünfte erzielen, in beiden Staaten, d. h. doppelt besteuert werden.
Sind aufkommende neue Wachstumsmärkte sogenannter Schwellenländer (z. B. Indien, China, Mexiko).
Sind Länder, die ein hohes Wirtschaftswachstum in Verbindung mit überdurchschnittlich attraktiven Renditechancen ausweisen. Diese Staaten liegen rund 20 Jahre hinter den Standards (liquide Märkte, Unternehmenstransparenz, und Regulierungsbehörden) der Emerging Markets zurück.
Anteile an Geschlossenen Alternativen Investmentfonds, Kommanditgesellschaften oder Gesellschaften mit beschränkter Haftung oder an vergleichbaren Gesellschaften in- und ausländischer Rechtsordnung aus dem Bereich der Assetklasse Infrastruktur und Immobilien.
Dabei handelt es sich um den Zeitraum, in dem der Investmentfonds erstmals Investitionen tätigt, also mittelbar über die Beteiligung an Investmentvermögen, Unternehmen oder Zweckgesellschaften investiert. Die Investitionsphase endet spätestens nach Ablauf der in den Anlagebedingungen festgeschriebenen Zeitschiene. Nach der Investitionsphase erfolgen weitere Investitionen während des in den Anlagebedingungen festgelegten Reinvestitionszeitraums.
Investmentvermögen ist jeder Organismus für gemeinsame Anlagen, der von einer Anzahl von Anlegern Kapital einsammelt, um es gemäß einer festgelegten Anlagestrategie zum Nutzen dieser Anleger zu investieren und der kein operativ tätiges Unternehmen außerhalb des Finanzsektors ist.
DF Deutsche Finance Investment Fund 19 GmbH & Co. geschlossene InvKG; die Gesellschaft, an der die Anleger mit ihrer jeweiligen Kommanditeinlage oder über die Treuhandkommanditistin als Treugeber beteiligt sind.
alternativ IRR, interner Zinsfuß. Er drückt die rechnerische Verzinsung des jeweils in der Beteiligung kalkulatorisch gebundenen Kapitals unter Berücksichtigung der Zeit, während der es gebunden ist (z. B. Anlagedauer), aus. Die IRR-Rendite ist also nicht die Rendite-Kennziffer für die Verzinsung der gezeichneten Kapitalanlage, sondern für das jeweils kalkulatorisch gebundene Kapital dieser Anlage.
Bei einem Joint Venture handelt es sich um eine rechtlich selbstständige Gesellschaft mit zwei oder mehreren Investoren mit Kapitalbeteiligung. Die Investoren sind jeweils mit Kapital am Joint Venture beteiligt, tragen gemeinsam das finanzielle Risiko der Investition und nehmen i. d. R. Führungsfunktionen in der Gesellschaft wahr.
Das Kapitalanlagegesetzbuch implementiert die Vorgaben der AIFM-Richtlinie (Richtlinie 2011 / 61 / EU über die Verwalter Alternativer Investmentfonds vom 30. 10. 2012). Durch das Kapitalanlagengesetzbuch wurde das deutsche Investmentrecht umfassend neu ausgestaltet. Es trat zum 22. Juli 2013 in der Bundesrepublik in Kraft und brachte eine umfassende Neuordnung des vormals grauen Kapitalmarktes mit sich, der sich in Folge einer Vielzahl komplexer regulatorischer Anforderungen stellen musste.
Kapitalgesellschaften wie z. B. GmbH oder AG sind juristische Personen und sind kraft Rechtsform gewerblich tätig. Ihre Einkünfte unterliegen grundsätzlich der Gewerbesteuer, der Körperschaftsteuer sowie dem Solidaritätszuschlag.
Für jeden Anleger werden auf Ebene des Investmentfonds zur Erfassung seiner Anteile an den Vermögensgegenständen und Verbindlichkeiten handelsrechtliche Kapitalkonten geführt. Sie sind maßgebend für die Gewinnverteilung, die Ermittlung des Auseinandersetzungsguthabens und das Entnahmerecht. Die für Zwecke der Besteuerung des Anlegers zu führenden steuerlichen Kapitalkonten können von den handelsrechtlichen Kapitalkonten abweichen.
Bezeichnung einer Gesellschaft, der die Verwaltung Alternativer Investmentvermögen und/oder OGAW obliegt. Sie verantwortet u. a. deren Risiko- und Portfoliomanagement und benötigt zur Wahrnehmung ihrer Tätigkeit eine Zulassung der BaFin.
gezeichnet: Betrag, zu dessen Einzahlung sich der Anleger gegenüber dem Investmentfonds verpflichtet hat.
geleistet: Betrag, den der Anleger nach Maßgabe seiner Beitrittserklärung an den Investmentfonds tatsächlich eingezahlt hat.
Der Kommanditist ist ein beschränkt haftender Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft. Seine Haftung ist grundsätzlich auf die im Handelsregister eingetragene Hafteinlage begrenzt. Die persönliche Haftung des Kommanditisten erlischt, wenn er seine Kommanditeinlage geleistet hat und diese nicht durch Auszahlungen unter die im Handelsregister eingetragene Hafteinlage gesunken ist.
Summe der Kommanditeinlagen (Pflichteinlagen), die das Gesellchaftskapital des Investmentfonds darstellt.
Unbeschränkt haftender Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft, der i. d. R. zugleich geschäftsführungs- und vertretungsbefugt ist.
Unter Leverage-Effekt wird die Hebelung der Finanzierungskosten des Fremdkapitals auf die Eigenkapitalverzinsung verstanden. So kann durch den Einsatz von Fremdkapital die Eigenkapitalrendite einer Investition gesteigert werden, was jedoch nur möglich ist, wenn das Fremdkapital zu günstigeren Konditionen aufgenommen wird, als die Investition an Gesamtkapitalrentabilität erzielt.
Verkauf aller Vermögensgegenstände eines Unternehmens und Begleichung bestehender Verbindlichkeiten mit dem Ziel, die Gesellschaft aufzulösen.
Verkaufserlös aller Vermögensgegenstände abzüglich aller Transaktionskosten, eventueller Steuerzahlungen sowie bestehender Kredite.
Der Multiple ist der Faktor, um den sich das netto (nach Kosten) in eine Anlage investierte Kapital eines Investors unabhängig von der Anlagedauer und ohne Abzinsung für zukünftige Rückflüsse vervielfacht. Ein Ausgangskapital von 100 EUR vervielfacht sich bei einem Multiple von 1,8 auf einen Nominalwert von 180 EUR.
Errechnet sich aus der Summe sämtlicher bewerteter Vermögensgegenstände abzüglich aller Verbindlichkeiten. Er wird beim IF 19 mindestens einmal jährlich berechnet und auf die Fondsanteile umgelegt (Anteilswert) im Jahresbericht veröffentlicht.
Die Performance misst die Wertentwicklung eines Investments oder eines Portfolios. Meist wird zum Vergleich eine sog. Benchmark als Referenz genommen, um die Performance im Vergleich zum Gesamtmarkt oder zu Branchen darzustellen.
Darunter sind Gesellschaften mit natürlichen und juristischen Personen in der Rechtsform der Kommanditgesellschaft (KG), offenen Handelsgesellschaft (OHG) und Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR) zu verstehen. Dabei können auch juristische Personen Gesellschafter der Personengesellschaft sein, z. B. bei einer GmbH & Co. KG.
Unter Portfolio-Management versteht man die Zusammenstellung und Verwaltung eines Portfolios, d. h. eines Bestandes an Investitionen, gemäß den geltenden Anlagekriterien (wie in den Anlagebedingungen in Verbindung mit dem Gesellschaftsvertrag festgelegt), insbesondere durch Käufe und Verkäufe mit Blick auf die erwarteten Marktentwicklungen.
Erfolg einer Investition, bestehend aus Zins- / Dividendenerträgen sowie Kursveränderungen, in Relation gesetzt zum investierten Kapital.
Erwerb von Beteiligungen bestehender institutioneller Investmentstrategien auf dem Zweitmarkt.
Spezial-Alternativer-Investmentfonds. Gemäß § 1 Abs. 6 KAGB sind Spezial- AIF solche AIF, die nur von professionellen Anlegern (siehe Definition in § 1 Abs. 19 Nr. 32 KAGB) oder semiprofessionellen Anlegern (siehe Definition in § 1 Abs. 19 Nr. 33 KAGB) erworben werden können.
Unter Totalgewinn versteht man den über die gesamte Beteiligungsdauer akkumuliert erzielten Gewinn.
Beteiligt sich der Anleger mittelbar an dem Investmentfonds, so hält die Treuhandkommanditistin die Beteiligung formell im eigenen Namen aber für Rechnung und auf Risiko des Treugebers. D. h. nicht der Treugeber, sondern die Treuhandkommanditistin ist im Handelsregister eingetragen. Es ist nicht öffentlich erkennbar, wer der Treugeber ist. Im Innenverhältnis der Gesellschaft ist der Treugeber mittelbar über die Treuhandkommanditistin an der Gesellschaft beteiligt mit allen Rechten und Pflichten wie ein eingetragener Kommanditist.
Bei einer Verwahrstelle handelt es sich um eine behördlich beaufsichtigte Einrichtung, welche von der KVG zu beauftragen ist. Aufgabe der Verwahrstelle ist es, unabhängig von dem separaten Portfolio- und Risikomanagement der KVG die Interessen der Anleger zu wahren. Ihr obliegt u. a. die Überprüfung der Eigentumsverhältnisse bezüglich der Vermögensgegenstände des Investmentfonds und eines stets aktuellen Bestandsverzeichnisses. Daneben überwacht sie die Zahlungsströme des Investmentfonds.