Die DEUTSCHE FINANCE GROUP bringt alle an einen Tisch: ob Privatanleger, professioneller Investor oder ein institutionelles Mandat, mit unseren AIFs investieren diverse Anlegergruppen gemeinsam in globale Immobilien- und Infrastrukturinvestments.
Informieren Sie sich ausführlich über Alternative Investmentfonds als profitable Kapitalanlage mit Rendite statt Zinsen:
Spareinlagen (auch Einlagen oder Sparguthaben) sind Bankguthaben bei Kreditinstituten, die der unbefristeten Geldanlage dienen und nicht für den laufenden Zahlungsverkehr bestimmt sind. Der Kunden hat das Recht, über seine Einlagen mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten bis zu einem bestimmten Betrag, der je Sparkonto und Kalendermonat 2.000 EUR nicht überschreiten darf, ohne Kündigung zu verfügen.
Spareinlagen unterliegen der Gestaltungsfreiheit der jeweiligen Banken und Kreditinstitute und werden insbesondere in folgenden Formen angeboten:
Zunehmend wird das Sparbuch durch so genannte Sparcards ersetzt. Diese bieten dem Kunden den Vorteil, auch außerhalb der Geschäftszeiten Bargeld an Geldautomaten abheben zu können. Je nach Geldinstitut kann dies an eigenen Automaten oder sogar weltweit erfolgen.
Für jede Spareinlage wird ein Sparkonto geführt. Von einer Sparkasse ausgegebene Sparurkunden tragen in der Regel die Bezeichnung Sparkassenbuch, Banken geben häufig das Sparbuch heraus. Das Sparbuch oder Sparkassenbuch weist die Geldbewegungen (Einzahlungen, Auszahlungen, Zinsgutschriften usw.) des Sparkontos aus.
Der Sparer ist Gläubiger der Spareinlagen und unterliegt deshalb den üblichen Gläubigerrisiken eines Kreditgebers, insbesondere der Gefahr, dass seine Spareinlagen nebst Zinsen teilweise oder gar nicht zurückgezahlt werden, weil das schuldende Kreditinstitut insolvent geworden ist.
Spareinlagen sind mündelsicher. Wie sämtliche Bankguthaben unterliegen auch die Spareinlagen bei deutschen Banken und Kreditinstituten mindestens der gesetzlichen Einlagensicherung von 100.000 EUR pro Anleger pro Bank und darüber hinaus häufig der freiwilligen Einlagensicherung einzelner Bankenverbände.
Eine Anleihe (auch festverzinsliches Wertpapier, Rentenpapier, Schuldverschreibung oder Obligation, englisch Bond oder debenture bond) ist ein zinstragendes Wertpapier, das dem Gläubiger das Recht auf Rückzahlung sowie auf Zahlung vereinbarter Zinsen einräumt.
Zinsen, gleichgültig ob Festzinsen oder variable Zinsen, sind mit einer Anleihe untrennbar verbunden. Typischerweise dienen Anleihen dem Schuldner zur – meist langfristigen – Fremdfinanzierung und dem Gläubiger (Anleger) zur Kapitalanlage. Zur Wertpapiergattung der Anleihen zählen Staatsanleihen (einschließlich Kommunalanleihen, Kommunalobligationen, Landesanleihen oder sonstige öffentliche Anleihen), Unternehmensanleihen und Pfandbriefe; nicht dazu gehören Kredite wie Privatkredite und Schuldscheindarlehen.
Ein festverzinslicher Vermögenstitel (englisch fixed income product) ist ein schuldrechtlicher Anspruch auf zweierlei:
Im Gegensatz zur Aktie erwirbt der Käufer einer Unternehmensanleihe keinen Anteil am Eigenkapital des Unternehmens, sondern gewährt ihm Kredit, also Fremdkapital.
Anleihen werden am Rentenmarkt, einem Marktsegment des Kapitalmarktes, gehandelt. Sie können dort zum jeweils aktuellen Kurs ge- und verkauft werden. Neuemissionen erfolgen im Börsensegment des Primärmarktes, bereits in Umlauf befindliche Anleihen werden auf dem Sekundärmarkt gehandelt.
Anleihen müssen in den meisten Ländern jedoch nicht an der Börse gehandelt werden, das heißt, sie sind nicht börsenpflichtig. Der Handel über Börsen ist in diesen Ländern für die Kursbestimmung relativ unbedeutend, da der Hauptanteil der Volumina außerbörslich gehandelt wird.
Die Anleihe gilt als eher risikoarme Anlageform, da sie über definierte Zinsansprüche und eine feste Rückzahlung verfügt, und je nach Ausgestaltung besichert ist. Institutionelle Anleger (z. B. Versicherungen) sind verpflichtet, einen großen Anteil der zu verwaltenden Gelder in Titel mit hoher Bonität anzulegen, wobei die Wahl häufig auf festverzinsliche Wertpapiere fällt. Bei schlechter Bonität des Schuldners birgt die Anleihe ein hohes Kreditrisiko, das dem Anleger üblicherweise durch eine entsprechend hohe Verzinsung vergütet wird, man spricht dann von Hochzinsanleihen.
Anleihen werden in der Regel als Inhaberpapier ausgegeben (Inhaberschuldverschreibung), da hier die bessere Handelbarkeit besteht. Der Inhaber der Anleihe ist somit gleichzeitig der Gläubiger. Jedoch gibt es auch die Ausgestaltung als Namens-, Order- oder Rektapapier.
Als Herausgeber von Anleihen kommen in Frage:
In Österreich und Deutschland werden die meisten Anleihen von Banken und der öffentlichen Hand herausgegeben, während in den USA viele Unternehmen Anleihen emittieren. Die Ursache hierfür ist darin zu sehen, dass Unternehmen in Europa Kapital häufiger durch Selbstfinanzierung aufbringen oder Kredite bei Geschäftsbanken erhalten.
Die Aktie (englisch share) ist ein Wertpapier, das den Anteil an einer Aktiengesellschaft oder einer Kommanditgesellschaft auf Aktien verbrieft.
Die Aktie ist ein Finanzierungsinstrument für die Kapitalgesellschaften der Aktiengesellschaft (AG), Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) oder Europäischen Gesellschaft (SE). Mit ihm können sich diese Rechtsformen Eigenkapital (Grundkapital oder Kommanditkapital) beschaffen, indem sie diese Aktien auf dem Aktienmarkt an Aktionäre veräußern. Die Aktionäre erhalten mit der Aktie ein Wertpapier, das verschiedene Rechte und Pflichten verbrieft und für die der Aktionär als Gegenleistung den Kurswert zu entrichten hat. Der Inhaber einer Aktie wird insbesondere Gesellschafter der AG oder KGaA, während der Inhaber von Unternehmensanleihen als Gläubiger fungiert.
Bei der Gründung einer Aktiengesellschaft wird festgelegt, in wie viele Aktien das Grundkapital aufgeteilt wird. Diese Aktien können als Globalurkunden vorhanden sein oder als effektive Stücke gedruckt und herausgegeben werden. Die Ausgabe von Aktien bezeichnet man als Emission. Eine weitere Emission ist auch im Rahmen einer Kapitalerhöhung möglich.
Das Unternehmen kann die Aktionäre über Dividenden am Gewinn des Unternehmens beteiligen. Die Dividende ist eine pro Aktie geleistete Zahlung an den Aktionär. Die Höhe der Dividende wird vom Vorstand vorgeschlagen (Gewinnverwendungsvorschlag) und von der Hauptversammlung des Unternehmens beschlossen.
Als Marktteilnehmer gibt es am Aktienmarkt Aktionäre, Anleger (institutionelle Anleger oder Privatanleger), Emittenten, Kreditinstitute sowie Börsenhändler und Börsenmakler (heute: Skontroführer). Das Handelsmotiv dieser Marktteilnehmer kann Geldanlage, Dienstleistung (Kreditinstitute mit Wertpapierorders ihrer Kunden), Arbitrage oder Spekulation sein. Markttransparenz wird vor allem durch die Börsenkurse und die Veröffentlichungen der Unternehmensdaten durch Emittenten geschaffen. Die Marktmechanismen bewirken eine Kursbildung durch Angebot und Nachfrage, das durch die Marktteilnehmer zustande kommt. Typische Marktdaten sind neben dem Börsenkurs die Dividendenrendite und der Aktienindex. Während die Dividendenrendite mit dem Marktzins als Bezugswert verglichen werden kann, reflektiert der Aktienindex die Kursentwicklung und das Kursniveau der Aktien.
Als Aktienemission wird die Ausgabe (auch Emission) von neuen Aktien bezeichnet. Das Unternehmen, das die Aktien ausgibt, wird im Emissionsverfahren auch Emittent genannt. Die Schaffung neuer Aktien ist in den folgenden Situationen möglich:
Die neuen Aktien können an ein breites Publikum auf dem Primärmarkt platziert werden. Dies geschieht meist unter Vermittlung einer Investmentbank, die für ihre Dienstleistungen einen prozentualen Anteil des Emissionserlöses erhält.
Ein Investmentfonds ist vergleichbar mit einem Topf, in den viele Anleger Geld einzahlen. Das Geld wird dann durch professionelle Fondsmanager in unterschiedliche Wertpapiere oder Immobilien investiert. Investmentfonds sind daher eine Anlageform für Anleger, die sich nicht täglich mit dem Börsengeschehen beschäftigen möchten und trotzdem die Chancen, die die Kapitalmärkte bieten, wahrnehmen möchten.
Die Rechtsgrundlage für alle Investmentfonds ist das Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB), das jedoch nicht von Investmentfonds spricht, sondern von Investmentvermögen oder Sondervermögen. Das Kapitalanlagegesetzbuch unterscheidet hier zwischen Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapiere (abgekürzt OGAW) und Alternativen Investmentfonds (kurz AIF).
Im Allgemeinen verstehen Anleger unter dem Begriff der offenen Investmentfonds die Anlagen in Wertpapiere.
Die Anleger der offenen Investmentfonds erhalten für ihre Einlage Anteilsscheine an dem Fondsvermögen. Erwirtschaftet ein Investmentfonds Erträge aus Kursgewinnen, Dividenden, Zinsen o.ä. werden diese entweder an die Anteilseigener ausgeschüttet oder im Falle von thesaurierenden Fonds reinvestiert, wodurch der Wert der Fondsanteile steigt. Davon zu unterscheiden ist die Wiederanlage, bei der die Erträge aus eigentlich ausschüttenden Fonds wieder in denselben angelegt wird.
Die von Anlegern eingezahlte Einlage ist als Fondsvermögen vom Vermögen der Investmentgesellschaft getrennt und im Eigentum der Anleger, fällt daher auch im Konkursfall nicht unter die Insolvenzmasse der Gesellschaft.
Es gibt verschiedene Fondsarten, die unterschiedliche Anlegerbedürfnisse bedienen. Demnach ist es bei Investmentfonds möglich, das Geld ganz nach den individuellen Wünschen der Anleger zu investieren.
Mit einem Aktienfonds investieren Anleger Ihr Geld in Aktien börsennotierter Unternehmen. Dabei erwerben Sie eine Vielzahl unterschiedlicher Aktien, wodurch sich die Schwankungsintensität gegenüber einzelnen Aktien in der Regel verringert. Ein Aktienfonds kann unterschiedliche Anlageschwerpunkte aufweisen und sich zum Beispiel auf bestimmte Regionen, Länder oder Branchen fokussieren.
Ein Rentenfonds investiert in verzinsliche Wertpapiere wie Staatsanleihen oder Anleihen von Unternehmen und eignet sich dann, wenn Anleger regelmäßige Zinszahlungen oder Erträge bevorzugen. Je nachdem wie lang die Laufzeit der Anleihen, das allgemeine Zinsniveau, die Inflation und die Bonität des Anleihenbegebers sind, setzt sich das Risikoprofil eines Rentenfonds zusammen. Tendenziell weisen Rentenfonds geringere Wertschwankungen als Aktienfonds auf, haben aber dafür eine niedrigere Rendite.
Geldmarktfonds beziehungsweise geldmarktnahe Fonds legen ihr Kapital in verzinsliche Wertpapiere mit kurzer Restlaufzeit oder Zinsbindung an. Dazu gehören zum Beispiel Tagesgelder oder Termingelder mit einer Restlaufzeit von unter einem Jahr oder bei geldmarktnahen Fonds auch kurzlaufenden, geldmarktnahe Papiere.
Bei einem Mischfonds werden mehrere Anlageklassen miteinander kombiniert. Das können z.B. Aktien, Renten- oder Geldmarktpapiere oder auch Rohstofftitel sein. Die Ertragschancen aber auch das Risiko steigen mit dem Anteil an Aktien oder anderen risikoreicheren Anlageklassen im Fonds. Dabei kann das Fondsmanagement im Rahmen des fondsspezifischen Anlagekonzepts die Gewichtung der Anlageklassen flexibel anpasse und je nach Marktlage das Verhältnis ändern.
Ein offener Immobilienfonds investiert überwiegend in Gewerbeimmobilien wie z.B. Einkaufszentren, Bürogebäude oder Hotels. Dabei wird das Anlagevermögen auf meist verschiedene Standorte, Regionen oder auch Arten der Immobiliennutzung verteilt. Anleger profitieren von den Mietzahlungen aber auch vom erfolgreichen Verkauf der Objekte. Aufgrund der kontinuierlichen Mieterträge sind Immobilienfonds weniger Schwankungsanfällig als andere Fonds.
Die Anleger haben die Wahl, Wertpapiere direkt über Kreditinstitute oder Broker zu kaufen oder Investmentzertifikate von einer Investmentgesellschaft zu erwerben, die wiederum für ihr Investment- oder Sondervermögen eine Mischung verschiedener Aktien, Anleihen oder sonstiger Finanzinstrumente zusammenstellt.
Bei der Auswahl des richtigen Fonds müssen Anleger für sich unterschiedliche Gebührenstrukturen beachten sowie die Tatsache, dass positive Wertentwicklungen der Vergangenheit kein Indiz für eine zukünftige positive Entwicklung sind. Neben der Beurteilung der Managementqualität muss vor allem die dem Fonds zugrunde liegende Investmentidee stimmen.
Ein ETF (englisch: Exchange Traded Fund) ist ein börsengehandelter Investmentfonds, der einen bestimmten Index abbildet. Damit ist gewährleistet, dass sich die Wertentwicklung des ETFs immer parallel zum Index verhält.
Während Fondsmanager bei aktiv verwalteten Fonds nach einer bewussten Strategie Unternehmensanteile erwerben, bilden passive Fonds immer einen Index ab – wie zum Beispiel den MSCI World oder den DAX. Im Vergleich zu aktiv verwalteten Investmentfonds sind bei ETFs, bzw. bei deren Indexnachbildung, daher keine aufwendigen Analysen des Marktgeschehens nötig. Aus diesem Grund fallen die Gebühren der ETFs auch deutlich geringer aus. Käufer eines ETFs erwarten also, mindestens genau so viel Rendite zu erzielen wie der Index.
Jedem ETF liegt ein Index zugrunde, den das Produkt abbildet. Auf diese Weise kommen ETFs ohne Fondsmanager aus, werden aber wie herkömmliche Aktien auch an der Börse gehandelt. Es gelten die bekannten Spielregeln: Während den Öffnungszeiten der Börsen können interessierte Anleger ETFs jederzeit kaufen oder verkaufen.
Der Markt für ETFs wächst Jahr für Jahr – nicht ohne Grund: Gegenüber aktiv verwalteten Fonds bieten ETFs handfeste Vorteile. Einer davon wiegt gerade in Zeiten niedriger Zinsen schwer: der Kostenvorteil. Da ETFs immer einen Index abbilden und daher ohne Fondsmanagement auskommen, sind die laufenden Kosten bei ETFs deutlich geringer als bei aktiven Fonds. Gerade in Zeiten knapper Renditen können bereits 50 Basispunkte (0,50 Prozent) über Gewinn oder Verlust entscheiden.
Ein weiterer Vorteil von ETFs ist deren Einfachheit. Wer in ETFs investiert, weiß immer ganz genau, was er im Depot hat. Das ist bei vielen anderen Finanzprodukten gar nicht so selbstverständlich. Bei ETFs sind die Positionen dagegen ständig einsehbar. Anleger erleben so keine bösen Überraschungen und haben zudem Vorteile bei der langfristigen Finanzplanung. Der Investment-Grundsatz, wonach man nicht alle Eier in einen Korb legen soll, lässt sich dank transparenter ETFs besonders einfach umsetzen. Wer weiß, wo er investiert ist, kann leichter ein ausgewogenes Portfolio zusammenstellen.
Ganz nebenbei sind ETFs als börsengehandelte Indexfonds sehr flexibel. Zu Börsenzeiten kann man jederzeit ETFs kaufen oder verkaufen und bekommt auch gute Konditionen geboten. Bei vielen aktiv verwalteten Investmentfonds ist das anders. Wer Fondsanteile an die Fondsgesellschaft zurückgeben muss, verliert schnell ein paar Tage und erhält am Ende häufig einen schlechten Kurs. Selbst an der Börse gehandelte Anteile aktiv verwalteter Fonds lassen sich häufig nur schleppend zu Geld machen. Anders bei ETFs. Hier sorgen sogenannte Market Maker dafür, dass der Handel mit ETFs reibungslos funktioniert. Das bietet Anlegern ein Höchstmaß an Flexibilität. Und da ETFs keine Ausgabeaufschläge kennen, können Investoren die Produkte auch viel aktiver handeln.
Ein Tagesgeldkonto ist im Bankwesen ein verzinstes Konto ohne festgelegte Laufzeit, das ausschließlich der Geldanlage dient und über dessen Guthaben der Kontoinhaber täglich in beliebiger Höhe verfügen kann.
Tagesgeldkonten sind wie Sichteinlagen täglich fällig, dienen aber im Gegensatz zu Sichteinlagen ausschließlich der Geldanlage und werden stets verzinst. Habenzinsen werden in bestimmten Zeitabständen gutgeschrieben (Quartalsende oder Jahresultimo), die Höhe des Zinssatzes ist – im Gegensatz zu einer Festgeldanlage – nicht für einen bestimmten Zeitraum festgeschrieben, vielmehr verändert er sich als variabler Zins aufgrund der aktuellen Marktentwicklung. Das Konto wird als reines Guthabenkonto geführt und kann nicht überzogen werden. Auch ist es nicht für den allgemeinen Zahlungsverkehr vorgesehen.
Die Höhe des Zinssatzes darf die Bank täglich ändern (Zinsgleitklausel). Dadurch unterscheidet sich ein Tagesgeldkonto etwa von einer Festgeldanlage, die den Zins für einen bestimmten Zeitraum festschreibt. Die Möglichkeit, täglich über sein Geld verfügen zu können, erkauft sich der Kunde durch den Verzicht auf einen garantierten Zinssatz.
Vereinzelt garantieren Banken Neukunden einen festgelegten Zinssatz für eine gewisse Zeit (meist drei bis zwölf Monate). Nach Ablauf der Garantiezusage wird das Guthaben zu dem dann üblichen Zinssatz verzinst.
Über das Guthaben auf einem Tagesgeldkonto kann täglich verfügt werden. Das bedeutet, dass ein Teil oder auch das gesamte Guthaben an jedem Bankarbeitstag überwiesen werden kann.
Oft ist eine Überweisung nur auf ein zuvor angegebenes Referenzkonto (meist das Girokonto) möglich. Die Laufzeiten für elektronisch eingereichte Überweisungen sind gesetzlich festgelegt und müssen den Zahlungsempfänger innerhalb eines Geschäftstages erreichen. Erst danach kann der Betrag z. B. abgehoben oder überwiesen werden.
Wie sämtliche Bankguthaben unterliegen auch Tagesgeldkonten bei deutschen Kreditinstituten mindestens der gesetzlichen Einlagensicherung und häufig darüber hinaus der freiwilligen Einlagensicherung einzelner Bankenverbände. Nach § 4 Abs. 2 Nr. 1 Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz (EAEG) sind Einlagen bis zur Höhe von 100.000 € gesichert, die im Entschädigungsfall ausgezahlt werden, wenn ein Kreditinstitut nach § 5 EAEG nicht in der Lage ist, Einlagen zurückzuzahlen.
Immobilien sind historisch gesehen attraktive Kapitalanlagen, die dem langfristigen, konservativen Vermögensaufbau dienen. Als wertstabile Anlageobjekte sind Immobilien seit jeher ein zentraler Bestandteil in Anlageportfolios Institutioneller Investoren. Nur wenige andere Anlageformen bieten eine ähnliche Sicherheit und einen vergleichbaren Vermögens- und Inflationsschutz.
Als eigene Anlageklasse mit interessantem Rendite-Risiko-Verhältnis sind Immobilien vergleichsweise unabhängig von den Entwicklungen der Kapitalmärkte und weisen bei langfristiger Betrachtung relativ geringe Wert- und Ertragsschwankungen auf.
Eine Immobilie (lateinisch immobilis ‚unbeweglich‘) wird in der Rechts- und Wirtschaftssprache als „unbewegliches Sachgut“ bezeichnet und ist ein Grundstück, ein grundstücksgleiches Recht oder ein Bauwerk (Wohnimmobilie oder Gewerbeimmobilie).
Es werden im allgemeinen Unterbegriffe verwendet, welche Immobilien nach ihrer Nutzung differenzieren.
Gewerbeimmobilie: Ein Gebäude oder ein Gebäudeteil, das ausschließlich oder überwiegend für gewerbliche Zwecke genutzt wird, z. B. Büroimmobilien und Handelsimmobilien.
Wohnimmobilie: Ein Gebäude oder ein Gebäudeteil, das ausschließlich oder überwiegend für Wohnzwecke genutzt wird, z. B. Wohnanlagen, Eigentumswohnungen, Ein- und Mehrfamilienhäuser.
Sozialimmobilie: Gebäude, für die soziale Infrastruktur, welche die Bevölkerung als Ganzes unterstützen, z. B. Krankenhäuser und Kliniken, Altersheime, Pflegeeinrichtungen, Erziehungs- und Bildungseinrichtungen, sowie Erholungsstätten.
Spezialimmobilie: Ein Gebäude, das für eine genau bestimmte, besondere Nutzung erstellt und betrieben wird, z. B. Bahnhöfe, Kraftwerksgebäude, Hotels.
Renditeimmobilie oder auch Anlageimmobilie: Eine Gewerbeimmobilie oder eine Wohnimmobilie, welche ausschließlich der Verzinsung des investierten Kapitals dient (Mietrendite) und nicht zur Selbstnutzung vorgesehen ist.
Immobilien unterliegen hinsichtlich Erwerbes, Gebrauch, Vermietung oder Verpachtung anderen gesetzlichen Bestimmungen als bewegliche Sachen. Der Kauf und die Eigentumsübertragung einer Immobilie erfordern drei Vorgänge bzw. Schritte:
Die Nebenkosten, also die beim Immobilienerwerb zusätzlich anfallenden Kosten schwanken in Deutschland zwischen 9,07 % und 15,14 %.
Zu den Nebenkosten zählen Grunderwerbssteuer, Gerichts- und Notargebühren, und die Kosten für die Grundbucheintragung. Eventuell können weiteren Nebenkosten anfallen wie Maklerprovision, Vermessungskosten, Kosten für Bodenuntersuchungen oder -gutachten und im Fall einer Fremdfinanzierung die entsprechenden Finanzierungskosten.
Einmalige Steuern: Bei jedem Grunderwerb fällt die Grunderwerbsteuer an.
Laufende Steuern: Für Grundstücke (bebaut oder unbebaut) ist die Grundsteuer zu entrichten. Ihre Höhe hängt vom Einheitswert der Liegenschaft, der Steuermesszahl und vom Hebesatz der jeweiligen Gemeinde ab.
Das Bundesverfassungsgericht hat im Jahr 2018 die Ermittlung der Einheitswerte in Westdeutschland für verfassungswidrig erklärt, worauf sich die Finanzminister von Bund und Ländern auf eine geplante Neuregelung geeinigt haben. Diese wird derzeit teilweise bereits für verfassungswidrig gehalten.
Immobilien können sowohl mit Eigenkapital als auch mit Fremdkapital, also durch Darlehen, finanziert werden. Die Darlehen werden von Banken oder Bausparkassen als Hypothekendarlehen zur Verfügung gestellt.
Je nach Bonität des Erwerbers und der Einwertung der Immobilie durch die finanzierende Bank oder Bausparkasse wird die Beleihungsgrenze und somit die Kredithöhe ermittelt. Daraus ergibt sich das Verhältnis zwischen dem erforderlichen Eigenkapital, welches ein Erwerber einbringen muss und dem Fremdkapital, welches die Bank oder Bausparkasse zur Verfügung stellt. Im Allgemeinen gilt, je besser die Bonität des Erwerbers und je höher die Einwertung der Immobilie ausfällt, umso weniger Eigenkapital muss ein Erwerber aufbringen.
Banken oder Bausparkassen sichern Hypothekendarlehen durch eine Eintragung von Grundpfandrechten (Grundschuld im Grundbuch) auf die zu erwerbenden Immobilie ab.
Hypothekendarlehen werden in der Regel als Annuitätendarlehen, also durch ein Tilgungsdarlehen mit konstanten Rückzahlungsbeträgen (Raten) gewährt, das heißt, der Zinssatz und der Tilgungssatz werden beim Abschluss über einen vertraglich vereinbarten Zeitraum festgeschrieben. Somit bleibt die Höhe der zu zahlenden monatlichen Rate über die gesamte Laufzeit bzw. die vereinbarte Zinsbindungsfrist gleich. Die monatliche Rate setzt sich aus einem Zins- und einem Tilgungsanteil zusammen. Mit jeder Rate wird ein Teil der Restschuld getilgt, somit verringert sich monatlich der Zinsanteil zugunsten des Tilgungsanteils.
Viele Tilgungsdarlehen sehen die Möglichkeit vor Sondertilgungen zu leisten, damit bleibt zwar die monatliche Rate konstant, aber der Tilgungsanteil erhöht sich, wogegen der Zinsanteil sinkt. Sondertilgungen werden individuell vereinbart und können beispielsweise bis 5 % oder 10 % jährlich vereinbart werden.
Die Preise für Immobilien sind in den vergangenen Jahren bundesweit gestiegen. Dies zeigt der Häuserpreisindex des Statistischen Bundesamtes, welcher ausgehend vom Jahr 2015 (Index = 100) im Jahr 2020 bei etwa 138,2 Punkten lag. Somit sind die Preise gegenüber dem Basisjahr 2015 um 38,2 Prozent gestiegen.
Eine Garantie auf eine weitere positive Entwicklung der Immobilienpreise – egal, ob vermietet oder selbst genutzt – gibt es naturgemäß nicht. Faktoren, wie die allgemeine Marktsituation und die wirtschaftliche Entwicklung in Deutschland, die Entwicklung des jeweiligen Standortes und die Zinsentwicklung sind langfristig nicht abzusehen.
In der Vergangenheit gab es immer wieder zyklische Schwankungen bei der Wertentwicklung von Immobilien so dass auch in der Zukunft davon ausgegangen werden kann, dass sich die positive Entwicklung einmal umkehren kann.
Der Bausparvertrag ist eine Kombination aus Sparplan und Baufinanzierung.
Bei Vertragsabschluss wird eine Bausparsumme vereinbart, diese setzt sich aus der Eigenleistung des Bausparers (Bausparguthaben) und dem vereinbarten Darlehen zusammen. Das Bausparguthaben kann je nach Bauspartarif 30, 40 oder 50 Prozent der Bausparsumme betragen. Das Bausparguthaben wird in der Regel durch monatliche Sparraten erbracht, kann aber auch durch Einmalzahlungen oder eine Kombination aus Einmalzahlungen und Sparraten geleistet werden.
Mit dem Erreichen des Bausparguthaben erwirbt der Bausparer einen Rechtsanspruch auf Zuteilung einer zweckgebundenen Baufinanzierung für Wohnimmobilien.
Die Bausparer bilden eine Zweckgemeinschaft, in deren Rahmen die Bausparguthaben aller Bausparer die Refinanzierung für die Bauspardarlehen anderer Bausparer darstellen. Die vertraglich vorgesehene Wartezeit legt den Zeitraum vom Beginn des Bausparvertrages bis zur Zuteilung fest. Nach Ablauf dieser Wartezeit erfolgt die Zuteilung der Bausparsumme aus der Zuteilungsmasse.
Da das Bauspardarlehen somit im Wesentlichen aus den angesparten Guthaben anderer Bausparer, deren Vertrag noch nicht zuteilungsreif ist, gezahlt wird, ist nicht genau planbar, wie viel Kapital jeweils zur Zuteilung zur Verfügung stehen wird. Deshalb kann auch kein fester Termin angegeben werden, ab wann ein Vertrag zugeteilt wird. Bausparkassen dürfen aus diesem Grund auch keine verbindlichen Aussagen über die Zuteilungsaussichten machen.
Die Bausparkassen bieten eine Reihe unterschiedlicher Bauspartarife an, z. B. Standardtarife, Schnellspartarife, Langzeittarife, etc.
Bei Vertragsabschluss wird ein Bauspartarif ausgewählt und dieser bestimmt die Zinssätze (Spar- und Darlehenszins), die Ansparzeit, die Tilgungszeit, eine eventuelle Mindestvertragsdauer, das Mindestguthaben bei Zuteilung (30, 40 oder 50 Prozent), die Regelspar- und Tilgungsbeiträge, die Abschlussprovision und die vertraglich vorgesehene Wartezeit.
Die Laufzeit eines Standardtarifs beträgt in der Regel zwischen 18 und 20 Jahren, davon sind etwa 7 Jahre Ansparzeit.
Der Staat fördert das Bausparen durch die Wohnungsbauprämie, die Arbeitnehmersparzulage und mit dem Eigenheimrentengesetz durch Riester-Zulagen und mögliche Steuervorteile.
Sparphase
In der Sparphase wird das für die Zuteilung notwendige Bausparguthaben angesammelt. Der Bausparer sollte den Bausparvertrag mindestens mit dem Regelsparbeitrag (das sind je nach Tarif monatlich zwischen 3 ‰ und 10 ‰ der Bausparsumme) besparen. Die Zahlungsweise und -höhe (monatlich, vierteljährlich etc.) kann der Bausparer selbst entscheiden.
Zuteilung
Die Zuteilung des Bausparvertrags ist die grundsätzliche Freigabe der Bausparkasse zur Auszahlung des Bauspardarlehens. Der Bausparer kann sich zum Zeitpunkt der Zuteilung das Guthaben und das Darlehen auszahlen lassen.
Eine Zuteilung des Bausparvertrages kann erfolgen, wenn die Zuteilungsvoraussetzungen wie z. B. Mindestguthaben, Mindestvertragsdauer, Mindestbewertungszahl, Mindestsparzeit erfüllt sind. Je nach Tarif und Bausparkasse variieren die Kriterien für die Zuteilungsreife.
Darlehensphase
Das bis zur vertraglich vereinbarten Bausparsumme fehlende Kapital wird bei Zuteilungsreife des Vertrags als Bauspardarlehen gewährt, so dass der Bausparer nach der Zuteilung über die volle Bausparsumme verfügen kann. Für das Darlehen wird vom Darlehensnehmer der bei Vertragsabschluss vereinbarte Darlehenszins gezahlt. Dieser gilt unabhängig vom aktuellen Zinsniveau am Geldmarkt.
In der Darlehensphase wird das Bauspardarlehen vollständig getilgt. Das Bauspardarlehen kann jederzeit ganz oder teilweise zurückgezahlt werden, ohne dass die bei Hypothekenbanken üblichen Vorfälligkeitsentschädigungen anfallen.
Einige Bausparkassen verlangen die Vorlage bzw. den Abschluss einer Risikolebensversicherung, dies stellt sicher, dass die Versicherungsgesellschaft die noch offenen Darlehensbeträge bei Tod des Bausparers an die Bausparkasse zurückzahlt. Die Kosten für die Risikolebensversicherung trägt der Bausparer. Es besteht die Möglichkeit, das Todesfallrisiko durch die Abtretung von bestehenden Lebensversicherungen anderer Gesellschaften abzudecken.
Das Bauspardarlehen kann für wohnwirtschaftliche Maßnahmen eingesetzt werden, z. B.
Unter dem Begriff Lebensversicherung werden alle Versicherungen verstanden, die biometrische Risiken wie Tod oder Invalidität absichern sowie Versicherungen, die der privaten Altersvorsorge dienen.
Eine Lebensversicherung ist eine Individualversicherung, die die wirtschaftlichen Risiken aus der Unsicherheit der Lebensdauer der versicherten Person wirtschaftlich absichert. „Der Versicherungsfall ist das Erleben eines bestimmten Zeitpunkts (Erlebensfall) oder der Tod des Versicherten während der Versicherungsdauer (Todesfall).“
Lebensversicherungen sind Personenversicherungen, da das versicherte Risiko in der Person liegt. Im Lebensversicherungsvertrag wird eine Versicherungsleistung vereinbart, die im Versicherungsfall an den Versicherungsnehmer oder einen anderen Bezugsberechtigten ausgezahlt wird. Im Allgemeinen werden Lebensversicherungen als Summenversicherung abgeschlossen. Die Versicherungsleistung wird im Versicherungsfall als Geldleistung erbracht. Die Höhe des durch den Versicherungsfall tatsächlich entstandenen wirtschaftlichen Schadens spielt dabei keine Rolle.
Je nach vertraglicher Vereinbarung kann Tod während einer bestimmten Zeit (Todesfallversicherung), Erleben eines bestimmten Zeitpunktes (Erlebensfallversicherung), der Eintritt schwerer Krankheiten (Dread-Disease-Versicherung), die Berufs- bzw. Arbeitsunfähigkeit, Pflegebedürftigkeit oder andere, direkt mit dem menschlichen Leben zusammenhängende Gefahren als Versicherungsfall bestimmt sein und eine Leistung auslösen.
Rentenversicherungen gehören ebenfalls zu den Lebensversicherungen. Als Leistung wird eine regelmäßige Zahlung seitens des Lebensversicherers fällig, daher der Name „Rentenversicherung“.
Lebensversicherungen lassen sich nach verschiedenen Kriterien in Grundformen einteilen oder sind Kombinationen von diesen:
Unterscheidung nach der Kapitalbildung
Unterscheidung nach der Bestimmung der Versicherungsleistung
Unterscheidung nach der Art der Versicherungsleistung
Die Risikoversicherung gibt es in verschiedenen Ausprägungen. Ihnen gemeinsam ist, dass nur dann eine Leistung seitens des Lebensversicherers fällig wird, wenn der Versicherungsfall (beispielsweise Tod, dann als Risikolebensversicherung bezeichnet, oder Berufsunfähigkeit, dann als Berufsunfähigkeitsversicherung bezeichnet) während der Versicherungsdauer eintritt. Tritt der Versicherungsfall während der Versicherungsdauer nicht ein, werden keine Leistungen fällig. Der Beitrag wird nur für das Versprechen des Lebensversicherers gezahlt, im Versicherungsfall eine Leistung zu erbringen, und ist daher wesentlich niedriger als der Beitrag zu einer Kapitallebensversicherung.
Anwendungsbeispiele sind:
Am häufigsten ist die Risiko-Lebensversicherung. Sie zahlt bei Tod der versicherten Person die versicherte Todesfallsumme (Versicherungssumme) an die Bezugsberechtigten aus. Dies gibt es ausgestaltet mit gleich bleibender oder fallender Versicherungssumme. Letztere wird meist zur Sicherung von Darlehen mit kontinuierlicher Tilgung verwendet. Die Versicherungssumme nimmt dabei im Lauf der Zeit in gleichem Maß ab (Annuität), wie das Darlehen getilgt wird. Sie wird in diesem Zusammenhang von Banken auch in Verbindung mit Darlehens- und Kreditverträgen als sogenannte Restschuldversicherung angeboten. Häufig ist – zur Sicherheit des Kreditgebers – der Abschluss einer solchen Restschuldversicherung Voraussetzung der Kreditgewährung.
Kapitalbildende Lebensversicherungen zeichnen sich dadurch aus, dass sie, meist neben sehr unsicheren Leistungen, auch sichere oder fast sichere Leistungen vorsehen. Diese sicheren oder fast sicheren Leistungen müssen für jeden einzelnen Vertrag angespart werden. Der Versicherer muss also für jeden einzelnen Vertrag das zur (fast) sicheren Leistung benötigte Kapital bis zu der Fälligkeit der Leistung bilden. Nur unsichere Leistungen können nach dem Versicherungsprinzip finanziert werden, wo die wenigen Leistungsfälle aus den Beiträgen der nicht Betroffenen bezahlt werden.
Kapitalbildende Versicherungen sind also solche, die wegen der hohen Wahrscheinlichkeit der Leistungsfälligkeit einen wesentlichen Sparprozess beim Versicherer erfordern. Diese Beschreibung zeigt aber zugleich, dass es keinen grundsätzlichen Unterschied zwischen kapitalbildenden Versicherungen und anderen gibt, sondern es sich um eine traditionelle Unterscheidung handelt. Versicherer müssen für alle Versicherungen Kapital bilden. Als kapitalbildend werden diejenigen bezeichnet, für die dies in einem besonders hohen Umfang gilt.
Die klassische Form der kapitalbildenden Versicherung ist die gemischte Lebensversicherung, eine Lebensversicherung auf den Todes- und den Erlebensfall. Die Leistung (Versicherungssumme) wird fällig bei Tod bzw. Erleben des Ablaufs. Da auf jeden Fall eine Leistung erbracht wird, nämlich entweder bei Tod vor oder Erleben des Vertragsendes, muss die mindestens zu erbringende Leistung vom Versicherer für jeden einzelnen Vertrag angespart werden. Stirbt der Versicherte aber sehr früh, kommt es zu einer wesentlich höheren Leistungspflicht als der bisher angesparte Betrag, die nur nach dem Versicherungsprinzip finanziert werden kann.
Die gemischte Lebensversicherung in ihren verschiedensten Formen, auch fondsgebunden, ist in vielen Ländern die vorherrschende Form der Lebensversicherung.
Auch die Rentenversicherung ist eine kapitalbildende Versicherung. Hier wird unterschieden zwischen der sofortbeginnenden Rentenversicherung, bei der nach Zahlung eines Einmalbeitrages sofort die Rentenzahlung beginnt, und der aufgeschobenen Rentenversicherung, wo die Rentenzahlung erst nach einer gewissen Zeit, der Aufschubzeit, beginnt. Letztere kann die Zahlung eines Einmalbeitrag oder, sehr häufig, eine laufende Beitragszahlung bis zum Ende der Aufschubzeit vorsehen. Bei vorzeitigem Tod während der Aufschubzeit wird meist wenigstens die Summe der bisher gezahlten Beiträge als Todesfallleistung gezahlt, so dass traditionelle Rentenversicherungen während der Aufschubzeit kein tatsächliches Todesfallrisiko beinhalten, sondern nur das Erlebensfallrisiko während des Rentenbezugs. Es ist sehr wahrscheinlich, dass eine gewisse Zahl von Rentenzahlungen erfolgt, da ein vorheriger Tod unwahrscheinlich ist. Daher wird auch für diese zukünftigen Rentenzahlungen Kapital angesammelt werden. Die weiteren Rentenzahlungen werden dann immer unwahrscheinlicher, so dass die Finanzierung nach dem Versicherungsprinzip schleichend gegenüber dem Ansparen Vorrang erhält. Bei zufällig sehr langem Leben ergeben sich aber wesentlich höhere Gesamtleistungen als tatsächlich Beiträge gezahlt wurden. Es kann auch vereinbart werden, dass in der Anfangszeit des Rentenbezugs die Zahlungen auch dann noch erfolgen, wenn die versicherte Person schon verstorben ist, die sogenannte Garantiezeit. In einigen Ländern wird die aufgeschobene Rentenversicherung als ein befristeter Sparvertrag verkauft, mit dem Versprechen, mit dem angesparten Betrag am Ende der Frist eine sofortbeginnende Rentenversicherung erwerben zu können. Der Umrechnungsfaktor, mit dem aus dem Betrag die sich ergebende Rente bestimmt wird, kann schon bei Vertragsabschluss vereinbart sein, liegt aber oft im freien Ermessen des Versicherers.
Typische Anwendungen sind:
Durch die Reform der gesetzlichen Rentenversicherung in den Jahren 2000/2001, wurde das Nettorentenniveau von 70 % auf 67 % reduziert. Das Altersvermögensgesetz, welches im Jahr 2001 beschlossen wurde und 2002 in Kraft getreten ist, ergänzt die Staatliche Rente um eine private kapitalgedeckte private Altersvorsorge.
Die Riester-Rente ist eine privat finanzierte Rente in Deutschland, diese wird durch staatliche Zulagen und durch Sonderausgabenabzug gefördert. Der Namensgeber Walter Riester, war vom 1998 bis 2002 Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung und hat die Förderung der freiwilligen Altersvorsorge durch eine Altersvorsorgezulage ausarbeiten lassen. Anspruch auf Altersvorsorgezulage haben rentenversicherungspflichtige Personen, sofern sie der unbeschränkten Steuerpflicht in Deutschland unterliegen.
Die Förderung kann nur für Beiträge zu zertifizierten Altersvorsorgeverträgen in Anspruch genommen werden. Der Zulagenberechtigte darf die angesparten Mittel vor der Auszahlungsphase nicht „schädlich“ verwenden, z. B. bei vorzeitiger Kündigung und anderweitiger Verwendung des angesparten Kapitals, außer für selbstgenutztes Wohnen.
Angesparte Guthaben der Riester-Rente sind weder an Dritte übertragbar noch pfändbar, soweit die vom Schuldner erbrachten Altersvorsorgebeiträge staatlich durch Zulagen oder Sonderausgaben-Abzug gefördert werden und den Höchstbetrag nicht übersteigen.
Bei Auszahlungsbeginn muss mindestens die Summe der eingezahlten Beiträge (Eigenleistung und staatliche Zulage) garantiert werden.
Die Leistungen dürfen frühestens ab dem 62. Lebensjahr erbracht werden (Ausnahmen bilden Berufsgruppen mit früherem Beginn der gesetzlichen Rentenversicherung), und müssen als lebenslange Rentenzahlung erfolgen oder als Auszahlungsplan, der mit einer Rente ab dem 85. Lebensjahr verbunden ist.
Die Abschluss- und Vertriebskosten müssen auf mindestens fünf Jahre verteilt werden.
Der Anbieter hat die Abschluss-, Vertriebs- und Verwaltungskosten sowie den Stand des Altersvorsorgevermögens, die Beitragsmittelverwendung und die Anlageaspekte der Kapitalanlage offenlegen.
Eine vierteljährliche Kündigungs- oder Ruhestellungsmöglichkeit muss vorhanden sein und die Beiträge werden durch eine laufende Beitragszahlung erbracht.
innerhalb der betrieblichen Altersversorgung:
Die geleisteten Beiträge samt Zulagen werden als Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung für das Jahr geltend gemacht, in dem die Beiträge in den Vertrag eingezahlt wurden. Der höchstmöglicher Sonderausgabenabzug pro Jahr beträgt seit 2008 2.100 EUR.
Die Riesterrente ist in der Auszahlungsphase grundsätzlich nachgelagert mit dem individuellen Steuersatz zu versteuern.
Das Girokonto, gelegentlich auch Sichtkonto oder Zahlungskonto genannt, ist ein von Kreditinstituten für Bankkunden geführtes Bankkonto zur Abwicklung des gesamten Zahlungsverkehrs und anderer Bankgeschäfte. Das Girokonto ist daher das wichtigste aller Bankkonten.
Über Girokonten ist der bargeldlose Zahlungsverkehr sowohl im Inland als auch im Ausland und der Barzahlungsverkehr durch Bareinzahlung und Barauszahlung möglich.
Zahlungen werden zu Gunsten (als Gutschrift) und zu Lasten (als Belastung) des Girokontos gebucht. Diese Zahlungsvorgänge werden durch spezielle Vordrucke, die bei den Kreditinstituten eingereicht werden oder im Onlinebanking ausgelöst.
Andere Kontoarten werden mit dem Girokonto als Hauptkonto verknüpft und dienen der Abwicklung bestimmter Bankgeschäfte oder unterliegen einer konkreten Zweckbindung. Dies sind beispielsweise Anderkonten, Fremdwährungskonten, Jugendkonten, Kautionskonten, Sparkonten, Sperrkonten, Tagesgeldkonten, Termingeldkonten, Metallkonten oder Wertpapierdepotkonten.
Bankguthaben auf Girokonten werden üblicherweise nicht verzinst. Aktuell erheben immer mehr Banken sogenannte „Verwahrentgelte“, wenn die Einlagen auf dem Girokonto eine von der Bank festgelegte Summe überschreiten. Dies wird von Seiten der Banken damit begründet, dass es sich um die Weitergabe eines Verwahrentgeltes, handelt, welches die Banken selbst an die EZB zahlen müssen.
Die Sollzinsen für Inanspruchnahmen von Krediten richten sich nach den jeweilig gültigen Konditionen der Banken.
Die Verzinsung einer Überziehung, oft als Dispositionskredit oder „Dispo“ bezeichnet, ist im Gegensatz hierzu relativ hoch, sie liegt in der Regel zwischen 5 und 15 Prozent.
Die meisten Banken berechnen eine Kontoführungsgebühr als Pauschale oder je Buchungsposten. Das kostenlose Girokonto, welches in der Vergangenheit an Bedingungen, wie zum Beispiel ein regelmäßiger Geldeingang oder eine reine Online-Kontoführung, geknüpft wurde befindet sich aktuell immer mehr auf dem Rückzug.